Lockerung der Dokumentationspflicht von Trinkgeldern
Im März hat das Finanzministerium die Aufzeichnungspflichten für Trinkgelder an Arbeitnehmer geändert. Gastronomiebetriebe müssen nun nicht mehr alle bar ausgezahlten Trinkgelder an Arbeitnehmer detailliert aufzeichnen, wenn diese nicht mit den Betriebseinnahmen vermischt werden. Trinkgelder, die per EC- oder Kreditkarte gezahlt werden, müssen weiterhin aufgezeichnet werden, da sie auf das Geschäftskonto des Unternehmens fließen und später an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Gastgewerbe Magazin